Konzeption/Vision

Das Projekt Mehrgenerationenwohnen „Das Dorf“ e. V. in Denzlingen

 

Grundlegende gesellschaftliche Veränderungen bringen Städte und Kommunen zunehmend unter Druck hinsichtlich der dauerhaften Gewährleistung eines sozial ausgeglichenen Miteinanders. Insbesondere die Schaffung von ausreichendem, bezahlbarem Wohnraum wird zu einer Hauptaufgabe der Politik v.a. in den bevölkerungsreichen Regionen, die durch Zuwanderung/ Zuzug eine steigende Nachfrage erfahren bei stetig steigenden Preisen auf dem Wohnungsmarkt.  

 

Der demographische Wandel stellt uns vor weitere Herausforderungen. Die prozentual zunehmende Gruppe älterer Menschen ist oftmals länger leistungsfähig als früher, möchte sich entsprechend in die Gesellschaft einbringen und so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung verbleiben. Gleichzeitig erfahren sie jedoch den Verlust sozialer Kontakte mit der Gefahr einer zunehmenden Isolierung. Dem gegenüber stehen jüngere Menschen und Familien, denen in Ausbildung und Beruf eine hohe Mobilität und Flexibilität abverlangt wird. Sie wohnen nicht selten in größerer räumlicher Entfernung von der Ursprungsfamilie, die beratend und unterstützend z.B. bei der Kinderbetreuung zur Seite stehen könnte. Zudem ist es gerade Jüngeren kaum möglich, die hohen Mietpreise in den Großstädten aufzubringen.

 

Diese Faktoren sind immer wieder Anstoß, nach alternativen Wohnformen zu suchen. Dabei steht meist der Gemeinschafts- Aspekt im Vordergrund, der entweder unter Gleichaltrigen oder viel mehr noch generationenübergreifend verwirklicht werden soll. In solchen „Mehrgenerationen- Wohnprojekten“ (MGW) können die sich gegenseitig ergänzenden Ressourcen und Fähigkeiten jedes Bewohners in seiner jeweiligen Lebensphasen für die Gemeinschaft genutzt und je nach Bedürftigkeit Hilfestellung gegeben werden.

 

In Deutschland gibt es bereits zahlreiche solcher MGW-Projekte in den unterschiedlichsten Formen, die z.T. staatlich gefördert werden.

 

Der Verein „MMGW Das Dorf e.V.“ möchte hier anknüpfen und in Denzlingen ein größeres Mehrgenerationen- Wohnprojekt ins Leben rufen, in dem ein solidarisches, gleichberechtigtes und generationenübergreifendes Zusammenleben in gegenseitigem Respekt und Wertschätzung praktiziert wird. Die Ressourcen und Bedürfnisse jedes Bewohners sollen hier Berücksichtigung finden und sich gegenseitig ergänzen, so dass der Einzelne in seiner konkreten Lebenssituation einerseits von der Gemeinschaft profitiert und sich andererseits in sie einbringt. Auf dieser Grundlage sollen Ältere und Jüngere, Familien, Alleinstehende und Ehepaare ohne Kinder, sozial Schwache und auch Behinderte bei uns ihre Heimat finden. Vorteile ergeben sich aus dem gemeinschaftlichen Wohnen auch durch vergleichsweise günstige Mieten und Kosteneinsparungen bei gemeinsamen Anschaffungen und gemeinsamer Nutzung von Dingen und Dienstleistungen.

 

Unsere Vision ist es, dass bis zu 150 Menschen aller Altersgruppierungen gemeinsam mehrere Häuser unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und ökologischen Nachhaltigkeit bewohnen und bewirtschaften, Gemeinschaft leben, sich gegenseitig unterstützen und fördern. Dabei besteht neben den Angeboten der Begegnung jederzeit auch die Möglichkeit zum Rückzug „in die eigenen 4 Wände“.

 

 

 

MITEINANDER

 

·         Generationenübergreifendes Zusammenleben von Menschen aller Altersgruppen aus unterschiedlichen Lebensverhältnissen und verschiedener Herkunft

 

·         Umsetzung von Inklusion (Einbeziehung behinderter Menschen) und Integration (Hineinnehmen von Menschen anderer Herkunft in den „deutschen Alltag“) entsprechend der Bedürfnisse der Kommune

 

·         Leben von Gemeinschaft in gegenseitigem Respekt und Wertschätzung mit der Bereitschaft jedes Bewohners, sich in das Wohnprojekt mit einzubringen durch:

 

o   gegenseitige Hilfe und Unterstützung entsprechend seiner Möglichkeiten

 

o   Einsatz in der Wohnanlage mit mind. 36 Stunden/ Jahr je nach persönlichen Neigungen und Voraussetzungen

 

o   Achtung von Persönlichkeit, Fähigkeit und Privatsphäre jedes Mitbewohners

 

o   gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz

 

o   gemeinsame Nutzung von Geräten und Maschinen

 

o   Car- / Food- Sharing, Kleiderbörse etc.

 

·         Unterschiedlichste Begegnungsmöglichkeiten

 

o   zentraler Gemeinschaftsraum für

 

§  Kursangebote, Vorträge

 

§  Feste, Treffen und Versammlungen

 

§  musikalische oder sonstige künstlerische Betätigung

 

§  Spiele- Nachmittage/ -Abende

 

§  Kinderbetreuung

 

§ 

 

o   kleinere Begegnungsräume in Nähe der Wohnungen

 

§  Wohnküche

 

§  Übergangsbereiche zwischen Wohnebenen und Häusern

 

§ 

 

o   Garten/ Park mit Sitzgruppen; Grill- und Spielplatz

 

o   gemeinsame Pflege der Außenanlagen

 

o   Weitere Möglichkeiten wie Dach-/ Terrasse, Gemeinschaftsküche, Café

 

o   gemeinsame Ausflüge und Unternehmungen

 

·         Wahrung der Privatsphäre

 

o   abgeschlossene eigene Wohnbereiche (bzw. Zimmer [bei WG]); damit:

 

o   Rückzugsmöglichkeiten entsprechend persönlicher Bedürfnisse

 

 

 

FÜREINANDER

 

·         Gegenseitige Unterstützung entsprechend eigener Möglichkeiten und Fähigkeiten

 

o   Prinzip des Gebens und Nehmens:

 

Jeder hat etwas einzubringen, jeder braucht einmal Hilfe

 

o   Bedarfsweise oder regelmäßige Hilfsangebote

 

o   neben Gewinn für die Gemeinschaft auch Einsparen von Kosten für externe Dienstleister (angefangen vom Hausmeister…)

 

·         Praktische Hilfen im Alltag je nach Fähigkeiten, Kapazitäten, Bildung und Erfahrungen

 

o   Handwerkerdienste und weitere Dienstleistungen

 

o   technische Hilfen (Computer/ Internet)

 

o   Verleihen von Geräten/ Maschinen

 

o   Hilfen im Haushalt

 

o   Einkäufe, Behördengänge, Arztbesuche

 

o   Einbringen von beruflichen und Lebenserfahrungen

 

·         Besondere Hilfe für besonderen Hilfsbedarf

 

o   Familien mit Kindern:

 

§  Hilfe bei Kinder-/ Hausaufgaben- Betreuung und in Sondersituationen

 

§  „Leih- Oma/ -Opa“

 

§  ggf. Mittagstisch

 

§  gemeinsame Unternehmungen, Spiel-/ Lesenachmittage

 

§  Austausch von Erfahrungen bei der Kindererziehung

 

o   Ältere/ Behinderte:

 

§  Hilfen in Haushalt und Alltag, ggf. unter Hinzuziehung (und Poolen) externer Hilfsangebote 

 

§  Möglichkeit der Aufnahme von Pflegepersonen in die Wohnung (ähnlich wie Pflegekinder; Kooperation mit dem Verein „Herbstzeit“)

 

o   Menschen mit geringem Einkommen: Möglichkeit der Mietminderung durch zusätzlichen Einsatz für das Projekt

 

 

 

WOHNEN

 

·         Kostengünstiges, sozial verträgliches Wohnen auf Mietbasis

 

·         Abgeschlossene Wohnungen für:

 

o   Alleinstehende (50 qm; bis zu 16 Wohnungen)

 

o   Ehepaare (70 qm; bis zu 8 Wohnungen)

 

o   Familien mit Kindern bzw. Wohngemeinschaften (90- 120 qm; 6 Wohnungen)

 

o   3 Sozialwohnungen (45 qm)

 

o   Zusätzlich 1- 2 Gästewohnungen (bzw. möglichst 1 Gästewohnung/ Haus) zur kurzfristigen Vermietung für Gäste

 

o   Wohnungsgröße variabel nach Lebenssituation (z.B. Umzug in einer kleinere/ Verkleinerung der Wohnung nach Auszug der Kinder/ Wechsel in eine größere/ Vergrößerung der Wohnung bei Geburt eines Kindes)

 

·         Wohnen gegen Arbeit

 

o   Möglichkeit der Mietminderung durch zusätzliche Einsätze („Zeitkonto“)

 

·         Senken der Lebenshaltungskosten durch:

 

o   gemeinsame Einrichtungen (Gemeinschaftsraum/ -küche, Werkstatt)

 

o   gemeinsam genutzte Geräte und Maschinen

 

o   gemeinsame Nutzung („Poolen“) von Dienst- und Pflegeleistungen

 

o   Car- Sharing

 

o   Food- Sharing

 

o   Kleider-, Spielzeugbörse etc.

 

o   „Bücherkiste“ - Abgabe und Verleih von Büchern

 

·         Ökologisches und Ressourcen- schonendes Bauen

 

o   Wärmedämmung

 

o   Energie- effiziente Heizung möglichst auf Basis einheimischer Energieträger

 

o   Nutzung von Solar-/ Windenergie, Wärmeaustauscher

 

o   Effiziente Nutzung von Regen- und Brauchwasser

 

o   Begrünung von Fassaden und/ oder Dächern; Dachterrasse

 

·         Bereiche für Spiel und Sport

 

o   Angebote für jedes Alter

 

o   weitgehende Abtrennung von ruhigeren Wohnbereichen

 

·         Gestaltung der Außenanlagen nach den Prinzipien der Permakultur

 

o   nachhaltiger Umgang mit den Ressourcen der Natur

 

o   gemeinsame Anlage und Pflege

 

o   Mischung aus Gartenanlage und Anbaufläche

 

o   praxisnaher Zugang zu den Lebensgrundlagen eines Biotops auch für Kinder

 

·         möglicher Verbleib in der Wohnanlage bis ins hohe Alter durch:

 

o   Barrierefreiheit der Gemeinschaftsbereiche und einiger Wohnungen

 

o   gegenseitige Hilfe und Unterstützung

 

o   Hinzuziehen externer Hilfen (s.o.)

 

o   Sinn- stiftende Aufgaben entsprechend persönlicher Voraussetzungen

 

 

 

 

 

Finanzierung

 

Die konkrete Art der Finanzierung wird nicht zuletzt von der Rechtsform abhängen, in der wir unser Projekt weiterführen und mit welcher erfahrenen „Dachorganisation“ wir dabei zusammengehen (z.B. Genossenschaft [e.G.] mit Zeichnung von Anteilen/ GmbH). Darüber sind wir gerade intensiv im Gespräch. 

 

Auch bei Hilfe durch andere Organisationen und Inanspruchnahme von Bankkrediten ist der Verein und jedes Mitglied gefordert, die nötigen Finanzmittel einzubringen. Eine wesentliche Säule werden Spenden und Direktkredite von Privatpersonen bzw. Investoren sein, die uns und unsere Ziele unterstützen wollen.

 

Grundsätzlich wird jeder Bewohner Mieter, nicht Eigentümer seiner Wohnung sein, auch wenn der Verein als Vermieter auftreten sollte. Dadurch ist jeder gleichermaßen mit verantwortlich für das Gelingen des Projektes und gefordert, sich entsprechend seiner Möglichkeiten aktiv in die Gemeinschaft einzubringen.

 

 

 

Was wir brauchen

 

·         Aktive Mitstreiter

 

o   gerne auch Jüngere, Ehepaare und Familien

 

o   gerne mit Erfahrungen auf dem Gebiet von Bauen, Finanzen, Wohnformen

 

·         Erfahrene  Berater für:

 

o   Rechtsfragen

 

o   Finanzangelegenheiten/ Betriebswirtschaft

 

o   Sonstige Belange der Umsetzung eines solchen Projektes

 

·         Sponsoren, die sich mit unserem Projekt identifizieren

 

o   private Kreditgeber

 

o   Spender

 

 

 

 

 

 

 

Fassung vom 18.11.2019